Kartenlegen am Telefon bei Netbea

 

 

 

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Netbea
Stand: 6.Jänner 2009


1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von

Beate Gursch

9300 St.Veit a.d. Glan, Österreich

(im Folgenden „NETBEA“ genannt)

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2. Vertragsgegenstand
Das Vertragsverhältnis kommt implizit durch Nutzung durch eines der angebotenen Services von" http://www.netbea.com" zustande. Gegenstand der Leistungen von NETBEA ist die Auskunftserteilung mittels Wahrsagekarten per Telefon-im Internet via e-mail, Webcam oder Internettelefonie- / Gutscheinverkauf -TV-Livekartenlegen.


3. Kundensperre
NETBEA kann Kunden bei missbräuchlicher Nutzung der Dienste bzw. im Falle von Verstößen gegen die unten wiedergegebenen Leitlinien (Punkt 6.) oder bei Verletzung von Zahlungsverpflichtungen von der Nutzung der Dienste ausschließen bzw. sperren.


4. Gewährleistung
Die Befolgung von Ratschlägen oder die sonstige Verwertung jeglichen von Netbea stammenden Ratschläge, Auskünfte oder Informationen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. NETBEA übernimmt keinerlei Haftung für allfällige auf ihre Informationen oder sonstigen Leistungen zurückzuführenden Folgen und etwaig daraus resultierende Schäden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Soweit die Haftung für einen Schadensfall nach einzelnen Rechtsnormen, insbesondere im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Haftung von NETBEA und etwaigen Erfüllungsgehilfen, Berater und Kartenleger für jeden Kunden und jeden Schadensfall auf den gesetzlichen Mindest-Haftungsbetrag begrenzt.
NETBEA übernimmt für Richtigkeit oder Qualität der Auskünfte keinerlei Gewähr. Sämtliche Auskünfte oder sonstige dem Leistungsangebot von NETBEA entspringenden Informationen sind nicht dazu geeignet oder bestimmt, professionellen Rat von entsprechenden Berufsgruppen zu ersetzen – sei es in Punkto medizinischer, psychiatrischer, finanzieller, psychologischer oder anderer Hinsicht. NETBEA übernimmt auch keine Gewähr für das Zustandekommen oder die technische Qualität noch bestimmte Inhalte der Kommunikation, des Telefongespräches oder der übermittelten Informationen.


5. Rücktritt
Nach Fernabsatz- oder konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften bestehende Rücktrittsrechte können nicht mehr ausgeübt werden, sofern die Leistungen bereits erbracht (das Informationsangebot bereits konsumiert) wurde.


6. Leitlinien zur Benutzung
Die Nutzung der Leistungen von NETBEA ist nur gesetzlich als volljährig und mündig eingestuften Personen erlaubt. Im Übrigen hat der Kunde auch für Entgelte aufzukommen, die durch Mitbenutzer oder unbefugte Nutzung entstanden sind. Ein unter Verwendung eines fremden Telefonanschlusses mit NETBEA in Geschäftsbeziehung tretender Kunde haftet neben dem Anschlussinhaber als Solidarschuldner für angefallene Gebühren und Entgelte.
Eine Nutzung der Leistungen von NETBEA darf nicht in gesetzwidriger, gegen die guten Sitten verstoßender oder Schaden verursachender Weise erfolgen.


7. Abrechnung der Nutzung, Fälligkeit
Telefonische Beratung und Inanspruchnahme sonstiger auf `http://www.netbea.com` angezeigter Leistungen von NETBEA sind kostenpflichtig!


8. Datenschutz
NETBEA beachtet den Datenschutz. Bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter zur eigenen Leistungserbringung werden Daten weitergegeben, sofern das für die Durchführung der Leistung erforderlich ist und schützenswerte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die Weitergabe von Daten ist jedenfalls möglich, wenn es zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs bzw. der Geltendmachung der Forderungen gegen Kunden oder zur Bonitätsprüfung durch Gläubigerschutzverbände erforderlich ist.


9. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht bzw. EU-Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von NETBEA St.Veit an der Glan / Klagenfurt.


10. Salvatorsche Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten sich Lücken oder eine Undurchführbarkeit herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame oder undurchführbaren Regelung wird durch eine, dem wirtschaftlich Aspekt und der ursprünglichen Vertragsregelung möglichst nahe kommende Regelung ersetzt.


11. Schlussbestimmungen
NETBEA ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen sowie die vertraglichen Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

 

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